Nicht bezahlte Rechnungen sind mehr als nur ein Ärgernis. Gerade für kleine Betriebe und Selbstständige können ausbleibende Zahlung ganz schnell zum Existenzrisiko werden. Rasch gerät man als Unternehmer in eine moralische Zwickmühle, schließlich lässt sich kaum herausfinden, aus welchem Grund der Kunde seine Rechnung nicht bezahlen kann oder will.
In manchen Branchen kommen enorme ausstehende Summen zusammen, wenn nicht rechtzeitig mit den nötigen Mitteln der Geldeinzug vorangetrieben wird. Unternehmer oder Dienstleister haben mit einem gründlichen, rechtssicheres Mahnwesen einiges zu tun. Oft gehen sie am Ende dann dennoch leer aus. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist ein Inkassoverfahren. Dabei befindet sich die Forderung in den Händen erfahrener Profis, die zwischen Unternehmen und Kunden eine Einigung herstellen können.
Inkasso – Was ist das eigentlich?
Der Begriff Inkasso kommt vom italienischen Verb „incassare“, was so viel bedeutet wie einkassieren oder Geld einziehen. Damit beschreibt dieses Wort zunächst einmal ganz allgemein den Einzug fälliger Forderungen. Diese entstehen im juristischen Sinne dann, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Leistung oder eine Warenlieferung erbringt und dafür eine finanzielle Gegenleistung verlangt.
Was kompliziert klingt, erlebt jeder von uns jeden Tag in zahlreichen Situationen vom Einkauf beim Bäcker bis hin zur Handwerkerrechnung. Wenn die Forderung nicht beglichen – also der Betrag nicht bezahlt – wird, dann wird der Erbringer der Leistung zum Gläubiger und der Empfänger zum Schuldner. Aber nicht jede unbezahlte Summe ist direkt ein Fall von Inkasso Schulden. Der Gläubiger muss zunächst einige andere Schritte durchführen.
Fällige Forderungen
Damit es überhaupt zu Schulden kommen kann, muss es zunächst einmal fällige Forderungen geben. Fälligkeit ist ein Rechtsbegriff, der den Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Lieferant, Dienstleister, Verkäufer oder Unternehmen die Zahlung der erhaltenen Ware oder des geleisteten Service verlangen kann. Wann diese Fälligkeit eintritt, kann dabei ganz individuell geregelt sein. Im Supermarkt an der Kasse ist der offene Betrag beispielsweise direkt fällig, der Kunde zahlt in der Regel sofort und vor Verlassen des Geschäfts.
Auf Rechnungen ist gewöhnlich ein Vermerk zu finden, innerhalb welchen Zeitraums der Betrag zu überweisen ist. Aber auch ohne festgelegtes Datum tritt nach 30 Tagen automatisch der Verzugsfall ein. Bei regelmäßigen Zahlungen ist meist ein konkretes Datum als Fälligkeitsdatum vereinbart, im Falle der Miete etwa häufig der dritte Werktag des Monats. Verstreicht dieser Zeitpunkt, ohne dass eine Zahlung erfolgt, so setzt der Verzug ein und der Betrag ist fällig.
Mahnwesen
Hat ein Kunde eine fällige Forderung nicht beglichen und ist in Verzug geraten, sind das vorerst noch keine Inkasso Schulden. Schließlich kommt es häufig vor, dass Kunden eine Rechnung verlegen oder nicht daran denken, rechtzeitig zu bezahlen. Dann ist es für den Gläubiger zunächst sinnvoll, von den Möglichkeiten des Mahnwesens Gebrauch zu machen.
Eine Mahnung kann ab dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, ab dem ein Verzug eingetreten ist. Sie kann formlos erfolgen, es ist also nicht nötig, sich an eine bestimmte Vorlage zu halten. Zentral dabei ist nur, dass dem Empfänger mitgeteilt wird, um welche Leistung oder Waren es sich genau handelt. Bleibt die Rechnung weiterhin offen, kann der Gläubiger weitere Mahnungen schicken und dafür auch Mahngebühren verlangen.
Mögliche Optionen für den Gläubiger
Gläubiger sind dabei relativ frei in der Wahl der Mittel, mit denen sie auf einen Zahlungsverzug reagieren. Oft ist das von der Situation und der allgemeinen Unternehmenspolitik abhängig. Bei großen Firmen läuft das Mahnwesen automatisiert ab und es gibt selten Ausnahmen für Sonderfälle. Ein lokaler Handwerker, der seine Kunden persönlich kennt, wird eventuell anders reagieren. Bei einem Stammkunden, der zuvor stets zuverlässig gezahlt hat, genügt statt einer Mahnung dann möglicherweise vorerst eine Zahlungserinnerung.
Umgekehrt wird der Gläubiger bei einem Kunden, der schon häufig durch spätes oder ausbleibendes Begleichen der Rechnung aufgefallen ist, schnell zu einem schärferen Ton greifen. Denkbar sind auch Maßnahmen wie eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung. Früher oder später muss der Unternehmer jedoch eine wirtschaftliche Entscheidung treffen. Dann werden offene Forderungen meist zu Inkasso Schulden.
Inkasso
Haben andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt, ist das Inkassoverfahren der nächste Schritt. Damit ein Gläubiger das anregen kann, muss die Forderung fällig sein, eine Mahnung verfasst worden sein und es muss klar nachweisbar sein, dass der Kunde die Leistung oder Ware, um die es geht, auch tatsächlich erhalten hat. Trifft das zu, dann steht es dem Gläubiger frei, Inkasso Schulden eintreiben zu lassen. Für Unternehmen ist das ein bequemer und sicherer Weg, an das ihnen zustehende Geld zu kommen.
Wie können Gläubiger und Schuldner zusammenfinden?
Schulden sind sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner eine Belastung. Meist sind beide Parteien daran interessiert, das Problem möglichst schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Dabei gibt es einige Stellen, die helfen können, zu vermitteln. Am Ende soll der Gläubiger die ihm zustehende Zahlung erhalten und der Kunde die Last der auflaufenden Geldsorgen los sein.
Schuldner Beratung
Nicht bezahlte Rechnungen und Schulden entstehen häufig nicht aus bösem Willen, sondern weil Menschen den Überblick über ihre Finanzen verloren haben. Wenn dann die Mahnungen vermehrt im Briefkasten landen, dann wächst Menschen die Situation schnell über den Kopf und sie reagieren gar nicht, anstatt gezielt zu überlegen, wie die Forderungen bedient werden könnten. Da kann eine Beratung eine entscheidende Hilfe bieten. Viele wohltätige Vereine und Organisationen bieten diese Leistung kostenfrei an und helfen dabei, zwischen den Parteien zu vermitteln und einen Zahlungsplan aufzustellen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Auch der Rechtsweg kann für Gläubiger eine Möglichkeit sein, an ihre ausstehende Zahlung zu kommen. Dabei sollten sie sich zunächst an einen Anwalt wenden, der dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wird. Dadurch erhält der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungsbescheid, der ihn berechtig, das Geld durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen. Der Beschuldigte hat jedoch auch immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dann kann es zum Prozess kommen, in dem beide Seiten ihre Sicht der Dinge schildern und im besten Fall eine befriedigende Einigung erzielt wird.
Factoring Unternehmen
Factoring ist eine Möglichkeit, von der vor allem mittelständische Unternehmen zunehmend Gebrauch machen. Dabei schaltet sich ein Factoring Anbieter zwischen Kunde und Unternehmen. Das Unternehmen verkauft die Forderung gleich nach der Leistungserbringung an den Factoring Anbieter und erhält dafür einen Betrag, der etwas unter der eigentlichen Höhe der Forderung liegt. Der Kunde bezahlt den Rechnungsbetrag direkt an den Factoring Anbieter, der damit auch im Fall eines Zahlungsverzugs zuständig ist.
Inkasso Unternehmen
Unternehmen wie ein Inkasso Hamburg sind darauf spezialisiert, schnell und für den Gläubiger unkompliziert ausstehende Zahlungen einzutreiben. Gleichzeitig bieten diese Unternehmen auch Informationen zum Thema an und versuchen über häufige Probleme wie Identitätsdiebstahl aufzuklären. Für den Gläubiger ist das Inkassobüro ein Dienstleister, das ab der Beauftragung die Kommunikation mit dem säumigen Kunden übernimmt. Die Gebühren, die dabei anfallen, sind ebenfalls vom diesem zu tragen. Auch hier kann es am Ende zu einem Prozess kommen, der dann durch das Inkassobüro angeregt wird.
Wie funktioniert das Inkasso?
Das Eintreiben von Inkasso Schulden funktioniert auf zwei Wegen:
- Vollmacht: Der Gläubiger kann eine Vollmacht ausstellen, die den Anbieter zum Einziehen der Inkasso Schulden berechtigt. Damit bleibt er Inhaber der Forderung. Wenn diese nicht eingetrieben werden kann, dann erhält der Gläubiger allerdings auch kein Geld. Viele Inkassobüros arbeiten jedoch auch auf Erfolgsbasis, was eine zusätzliche Absicherung darstellt.
- Forderungsabtretung: Der Gläubiger kann die offene Forderung auch vollständig abtreten. Dann macht er zwar etwas Verlust, kann die Sache jedoch für sich abhaken und ist nicht mehr weiter involviert. Alle weiteren Schritte sind dann allein Aufgabe des Inkassobüros.
Fazit
Nicht bezahlte Summen sind für Kunden und Unternehmen zwar ein unangenehmes Thema, lassen sich aber doch nicht immer vermeiden. Um zu verhindern, dass daraus Inkasso Schulden werden, können Schuldner eine Beratung in Anspruch nehmen oder das Gespräch mit dem Gläubiger suchen und sich nach Möglichkeiten zur Ratenzahlung erkundigen. Doch der Unternehmer ist in der Pflicht, die wirtschaftliche Verantwortung für seinen Betrieb wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Begleichen des fälligen Betrags voranzutreiben. Neben einem Mahnverfahren über den Rechtsweg können seriöse Inkasso Unternehmen dabei eine wertvolle Unterstützung sein.